des Freistaates Bayern – einfach, digital und transparent
Der Antrag auf Vereinspauschale muss spätestens bis zum 2. März 2026 eingereicht werden.
Ihre Zugangsdaten werden verschlüsselt übertragen.
Wenn Sie das System zum ersten Mal nutzen, benötigen Sie die Registrierungsinformationen, die Sie von Ihrer zuständigen Kreisverwaltungsbehörde erhalten.