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Allgemeines
Was ist die Vereinspauschale und wie wird sie berechnet?
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Die Vereinspauschale ist eine finanzielle Förderung des Freistaats Bayern zur Unterstützung
des Sportbetriebs bayerischer Sport- und Schützenvereine. Rechtsgrundlage ist die
Sportförderrichtlinie (SportFöR).
Die Höhe der Förderung ergibt sich aus den sogenannten Fördereinheiten (FE).
Der Wert einer Fördereinheit wird jährlich aus den verfügbaren Haushaltsmitteln und der
Gesamtzahl aller gemeldeten Fördereinheiten berechnet.
Ermittlung der Fördereinheiten
Die Fördereinheiten eines Vereins setzen sich zusammen aus:
- Mitgliedern:
- Mitglieder unter 27 Jahren: zehnfach
- Mitglieder mit Behinderung: ggf. ebenfalls zehnfach
- alle übrigen Mitglieder: einfach
- Trainer- und Übungsleiterlizenzen, die im Förderjahr eingesetzt werden sollen
Für eine Förderung müssen mindestens 500 Mitgliedereinheiten erreicht werden.
Stichtag
Der 1. März eines Förderjahres ist der verbindliche Stichtag für die Antragstellung.
Es handelt sich um eine Ausschlussfrist.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Bayerischen Staatsministeriums des Innern,
für Sport und Integration:
https://www.stmi.bayern.de/a-z/anzeigen/vereinspauschale/
Registrierung & Login
Warum muss ich mich registrieren?
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Die Registrierung ist notwendig, um ein hohes Maß an Sicherheit zu gewährleisten und den Zugriff
auf die digitale Antragsplattform ausschließlich berechtigten Vereinen zu ermöglichen.
Nur Vereine, deren Kreisverwaltungsbehörde die digitale Antragsplattform
vereinspauschale.de unterstützt, können einen elektronischen Antrag stellen.
Durch die Registrierung wird sichergestellt, dass jeder Verein eindeutig zugeordnet ist und
seine Daten geschützt verarbeitet werden.
Wie erhalte ich die Registrierungsinformationen?
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Die Kreisverwaltungsbehörde erstellt anhand der Fachanwendung VerAPro einen Onlinezugang für den Verein. Anschließend wird automatisch eine Registrierungs-E-Mail an die hinterlegte Vereinsadresse versandt.
Diese E-Mail enthält die für die Registrierung notwendigen Angaben:
- die E-Mail-Adresse des Vereins (Login-Name)
- den Registrierungscode (eine eindeutige Zeichen- und Buchstabenkombination)
Mit diesen Daten durchläuft der Verein den Registrierungsprozess. Dabei kann ein individuelles, sicheres Passwort vergeben werden, das anschließend über eine Bestätigungs-E-Mail aktiviert wird. Nach der Aktivierung ist der Zugang über E-Mail-Adresse + Passwort möglich. Der Login ist zusätzlich zweifach abgesichert (2-Faktor-Authentifizierung).
Was ist der Registrierungscode?
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Der Registrierungscode ist eine eindeutige, automatisch erzeugte Zahlen- und Buchstabenkombination, die jedem Verein individuell zugeordnet wird.
Er dient als Sicherheitsmerkmal, damit nur berechtigte Vereine ihren Zugang zur digitalen Antragsplattform aktivieren können. Der Code wird in der Registrierungs-E-Mail der Kreisverwaltungsbehörde mitgeteilt und muss beim Anlegen des Zugangs eingegeben werden.
Wie läuft die Registrierung Schritt für Schritt ab?
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Die Registrierung besteht aus mehreren Schritten, die der Verein nacheinander durchläuft:
- Öffnen des Registrierungslinks aus der Registrierungs-E-Mail.
- Eingabe der Vereins-E-Mail-Adresse und des Registrierungscodes.
- Vergabe eines individuellen, sicheren Passworts.
- Bestätigung des Passworts über die automatisch versandte Passwort-E-Mail.
- Login mit E-Mail-Adresse und Passwort.
Der Zugang ist zusätzlich durch eine 2-Faktor-Authentifizierung geschützt, die beim Login abgefragt wird.
Was muss ich bei der Passwort-Bestätigung beachten?
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Nach der Registrierung erhält der Verein eine Passwort-Bestätigungsmail. Erst durch den Klick auf den darin enthaltenen Bestätigungslink wird das zuvor vergebene Passwort aktiviert und der Zugang vollständig freigeschaltet.
Bitte prüfen Sie unbedingt auch den Spam- oder Junk-Ordner Ihres E-Mail-Postfachs. Einige Provider stufen automatisch versendete Systemnachrichten fälschlicherweise als Spam ein.
Die Registrierungs-E-Mail selbst wird nur einmal versendet, da jeder Verein sich nur einmalig registrieren kann. Die Passwort-Bestätigungsmail ist jedoch zwingend erforderlich, damit der Zugang genutzt werden kann.
Warum funktioniert mein Registrierungscode nicht?
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Der Registrierungscode ist in der Regel korrekt. Wenn bei der Eingabe die Meldung erscheint, dass für diesen Registrierungsschlüssel kein Zugang eingerichtet ist, liegt der Fehler meist nicht am Code selbst, sondern an der hinterlegten E-Mail-Adresse.
Häufig wird die Vereins-E-Mail-Adresse nachträglich geändert, nachdem der Onlineaccount bereits erstellt und die Registrierungsinformationen versandt wurden. In diesem Fall kann die Registrierung nicht abgeschlossen werden, weil der Registrierungscode nicht mehr der aktuellen E-Mail-Adresse zugeordnet ist.
Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an Ihre Kreisverwaltungsbehörde. Diese informiert den Betreiber der digitalen Antragsplattform, damit die hinterlegte E-Mail-Adresse geprüft und bei Bedarf korrigiert werden kann.
Ich habe mein Passwort vergessen – was kann ich tun?
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Ein neues Passwort kann erst vergeben werden, wenn die Registrierung vollständig abgeschlossen wurde und die hinterlegte E-Mail-Adresse bestätigt ist. Erst danach steht die Funktion „Passwort vergessen“ zur Verfügung.
Klicken Sie auf der Startseite der digitalen Antragsplattform auf den Menüpunkt „Passwort vergessen“. Dort können Sie ein neues Passwort anfordern. Sie erhalten anschließend eine E-Mail mit einem Bestätigungslink, über den das neue Passwort gesetzt werden kann.
Bitte prüfen Sie unbedingt auch den Spam- oder Junk-Ordner Ihres E-Mail-Postfachs. Einige Provider stufen automatisch versendete Systemnachrichten fälschlicherweise als Spam ein. Ohne diese Bestätigung kann das neue Passwort nicht aktiviert werden.
Die Registrierungs-E-Mail selbst wird nur einmal versendet, da jeder Verein sich nur einmalig registrieren kann. Die Passwort-E-Mail hingegen kann jederzeit erneut angefordert werden.
Passwort zurücksetzen
Wie funktioniert die 2-Faktor-Authentifizierung (2FA)?
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Nach dem Login mit E-Mail-Adresse und Passwort wird automatisch eine 2-Faktor-Authentifizierung durchgeführt. Dabei erhält der Benutzer eine E-Mail an die hinterlegte Vereinsadresse.
Diese E-Mail enthält einen 6-stelligen Sicherheitscode, der nur für kurze Zeit gültig ist. Gleichzeitig öffnet sich auf der Plattform die Seite zur Eingabe dieses Codes.
Sobald der Code korrekt eingegeben wurde, ist der Benutzer vollständig angemeldet und erhält Zugriff auf seinen Vereinsaccount. Ohne die Eingabe des Codes ist ein Login nicht möglich.
Bitte prüfen Sie bei ausbleibender E-Mail auch den Spam- oder Junk-Ordner, da automatisch versendete Systemnachrichten gelegentlich fälschlicherweise als Spam eingestuft werden.
Wie kann ich meine E-Mail-Adresse ändern?
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Die E-Mail-Adresse kann nur geändert werden, wenn der Benutzer bereits angemeldet ist. Während der Registrierung ist eine Änderung nicht möglich.
Nach dem Login wird in der Kopfzeile der Plattform der aktuelle Benutzername angezeigt. Über dieses Menü kann der Benutzer sowohl sein Passwort als auch seine E-Mail-Adresse ändern.
Die Änderung wird sofort wirksam und gilt für alle zukünftigen Logins sowie für den Versand von Systemnachrichten (z. B. 2-Faktor-Codes oder Passwort-E-Mails).
Sollte die ursprünglich hinterlegte E-Mail-Adresse falsch sein und eine Anmeldung daher nicht möglich sein, wenden Sie sich bitte an Ihre Kreisverwaltungsbehörde. Diese informiert den Betreiber der digitalen Antragsplattform, damit die Adresse geprüft und korrigiert werden kann.
Warum erhalte ich keine E-Mails vom System?
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Wenn keine E-Mails vom System ankommen (z. B. Registrierung, Passwort-Bestätigung oder 2-Faktor-Code), liegt das meist nicht am System selbst. Häufig sind folgende Ursachen verantwortlich:
- Die Nachricht wurde vom E-Mail-Provider als Spam eingestuft.
Bitte prüfen Sie den Spam- oder Junk-Ordner. Automatisch versendete Systemnachrichten werden von einigen Anbietern fälschlicherweise dorthin verschoben. - Die hinterlegte E-Mail-Adresse ist nicht mehr aktuell.
Wenn die Vereinsadresse nach der Erstellung des Onlineaccounts geändert wurde, können Systemmails nicht zugestellt werden. In diesem Fall informieren Sie bitte Ihre Kreisverwaltungsbehörde, damit die Adresse geprüft und korrigiert werden kann. - Der Posteingang des Vereins ist voll.
Einige Provider blockieren neue Nachrichten, wenn das Speicherlimit erreicht ist. - Die Domain des Vereins blockiert automatische Nachrichten.
Manche Vereins- oder Firmenserver filtern Systemmails aus Sicherheitsgründen. Gegebenenfalls muss die Domain vereinspauschale.de freigeschaltet werden.
In den meisten Fällen lässt sich das Problem schnell beheben, indem der Spam-Ordner geprüft oder die hinterlegte E-Mail-Adresse aktualisiert wird.
Warum werde ich automatisch ausgeloggt?
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Aus Sicherheitsgründen wird ein Benutzer automatisch ausgeloggt, wenn er länger als 20 Minuten keine Aktion auf der Plattform durchführt. Dazu zählen zum Beispiel das Nichtklicken von Schaltflächen, das Nichtausfüllen von Feldern oder das längere Verweilen auf einer Seite ohne Eingaben.
In der Kopfzeile läuft ein sichtbarer Timer, der die verbleibende Zeit bis zur automatischen Abmeldung anzeigt. Bei jeder Aktivität – also jedem Klick oder jeder Eingabe – wird dieser Timer automatisch wieder auf 20 Minuten zurückgesetzt.
Wenn die Zeit vollständig abläuft, wird der Benutzer aus Sicherheitsgründen abgemeldet und muss sich erneut mit E-Mail-Adresse und Passwort anmelden. Anschließend erfolgt wie gewohnt die 2-Faktor-Authentifizierung.
Diese automatische Abmeldung schützt die Vereinsdaten und verhindert, dass ein unbeaufsichtigter Computer Zugriff auf den Account behält.