Die Kreisverwaltungsbehörde verarbeitet die für die Bearbeitung von Anträgen und Lizenzen erforderlichen Vereinsdaten
auf gesetzlicher Grundlage (Art. 6 Abs. 1 lit. c und e DSGVO, Art. 4 BayDSG) und den einschlägigen Förderrichtlinien
zur Vereinspauschale; eine Verarbeitung erfolgt ausschließlich zweckgebunden zur Prüfung und Bewilligung der Förderung.
Mit der Einrichtung eines Nutzerkontos erhalten autorisierte Vertreter des Vereins die Möglichkeit, über das Webportal
auf die eigenen Daten zuzugreifen und Anträge digital einzureichen.
Das Webportal wird von HKSoftware - Hubert Kopold im Auftrag der Kreisverwaltungsbehörden betrieben.
Mit den jeweiligen Kreisverwaltungsbehörden wurde ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AV‑Vertrag) abgeschlossen,
der die datenschutzkonforme Zusammenarbeit regelt.