VereinspauschaleONLINE

Datenschutzerklärung

Diese Webseiten verwenden ausschließlich technisch notwendige Cookies, die durch die ASP.NET‑Plattform gesetzt werden. Diese Cookies dienen der sicheren Funktionalität des Webportals, insbesondere der Sitzungsverwaltung und der Bereitstellung der Anwendungslogik.

Eine darüber hinausgehende Nutzung von Cookies – etwa zu Analyse‑, Tracking‑ oder Marketingzwecken – erfolgt nicht. Für den Einsatz dieser notwendigen Cookies ist nach geltendem Datenschutzrecht keine gesonderte Einwilligung erforderlich.

Es werden keine Analysesoftware, keine externen Dienste und keine eingebetteten Inhalte Dritter eingesetzt.

1. Verantwortliche Stelle

Die zuständige Stelle für die Erhebung der Daten im Rahmen der Beantragung von Zuwendungen zur Förderung des außerschulischen Sports des Freistaates Bayern – hier Vereinspauschale – und mithin Verantwortliche im Sinne des Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung ist die für die Antragstellerin/den Antragsteller zuständige Kreisverwaltungsbehörde.

Die Kontaktdaten des zuständigen Datenschutzbeauftragten entnehmen Sie bitte Ihrem Bescheid bzw. werden Ihnen durch Ihre zuständige Kreisverwaltungsbehörde mitgeteilt.

2. Auftragsverarbeiter – Webportal

Das Webportal wird technisch durch die Fa. HKSoftware - Hubert Kopold betrieben. Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich im Auftrag und nach Weisung der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde gemäß Art. 28 DSGVO. Ein entsprechender Auftragsverarbeitungsvertrag wurde abgeschlossen. Verantwortlich im Sinne der DSGVO bleibt die jeweilige Kreisverwaltungsbehörde.

3. Zweck der Verarbeitung

Zu Art. 13 Abs. 1 lit. c DSGVO: Die Erhebung der personenbezogenen Daten ist notwendig, um über den Zuwendungsantrag nach den Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen des Freistaates Bayern zur Förderung des außerschulischen Sports (Sportförderrichtlinien – SportFöR) entscheiden zu können (Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO i.V.m. Nr. 5.1 SportFöR).

4. Rechtsgrundlage

Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten im Rahmen der Vereinspauschale stützt sich auf folgende Rechtsgrundlagen:
  • Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO (rechtliche Verpflichtung): Die Kreisverwaltungsbehörden sind gesetzlich verpflichtet, über die Anträge auf Zuwendungen nach den Sportförderrichtlinien des Freistaates Bayern zu entscheiden. Hierfür ist die Erhebung und Verarbeitung der Vereins- und Lizenzdaten erforderlich.
  • Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO (Wahrnehmung einer Aufgabe im öffentlichen Interesse): Die Förderung des außerschulischen Sports ist eine öffentliche Aufgabe. Die Verarbeitung der Daten dient der rechtmäßigen Durchführung dieses Förderverfahrens.
  • Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO (Einwilligung): Für die freiwillige Nutzung des Webportals durch Vereine ist eine Einwilligung erforderlich. Diese Einwilligung bezieht sich ausschließlich auf die digitale Nutzung des Portals und kann jederzeit widerrufen werden, ohne dass die gesetzlich vorgeschriebene Verarbeitung durch die Kreisverwaltungsbehörden berührt wird.

5. Kategorien der verarbeiteten Daten

Im Rahmen der Beantragung und Abwicklung der Vereinspauschale werden folgende Kategorien personenbezogener Daten verarbeitet:
  • Vereinsstammdaten: Name und Anschrift des Vereins, Kontaktdaten zum Vorstand bzw. Ansprechpartner.
  • Antrags- und Lizenzdaten: Angaben aus dem Förderantrag, Lizenzart (Voll- oder Zusatzlizenz) und Lizenznummer, Ausweisnummer sowie Name der jeweiligen Trainings- und Übungsleiter.
  • Nutzungsdaten im Portal: Daten zur Nutzung des Webportals wie Login‑Informationen, Zugriffsprotokolle sowie Einwilligungsnachweise für die freiwillige Portalnutzung.
  • Bankverbindung des Vereins: Angaben zur Bankverbindung, die ausschließlich für die Auszahlung der bewilligten Fördermittel an die zuständige Staatsoberkasse bzw. das Bankinstitut benötigt werden.

Diese Datenkategorien sind erforderlich, um über den Zuwendungsantrag nach den Sportförderrichtlinien des Freistaates Bayern entscheiden zu können und die Auszahlung der Fördermittel rechtmäßig durchzuführen.

5a. Kontaktformular und E-Mail-Kommunikation

Wenn Sie uns über das Kontaktformular oder per E‑Mail kontaktieren, werden die von Ihnen angegebenen Daten (Name, E‑Mail‑Adresse, Nachricht) ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verarbeitet.

Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO (Einwilligung) sowie Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung bzw. vorvertragliche Maßnahmen), soweit Ihre Anfrage auf den Abschluss eines Vertrags abzielt.

Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben und nach Abschluss der Bearbeitung gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.

Die Nutzung des Kontaktformulars setzt voraus, dass Sie durch Setzen eines Häkchens bestätigen, die Datenschutzerklärung gelesen und akzeptiert zu haben. Ohne diese Einwilligung kann die Nachricht nicht versendet werden.

6. Empfänger der Daten

  • Kreisverwaltungsbehörden (Verarbeitung im Rahmen der gesetzlichen Aufgaben)
  • Autorisierte Nutzer der jeweiligen Vereine (Zugriff auf eigene Vereinsdaten im Webportal)
  • Auftragsverarbeiter (technischer Betrieb des Webportals durch HKSoftware - Hubert Kopold)
  • Regierungen (Weiterleitung der Mitgliedereinheiten, Nr. 5.1.7.3 SportFöR)
  • Auszahlungsstellen (zuständige Staatsoberkasse bzw. Bankinstitut)

Klarstellung zur Datenweitergabe: Die Digitale Antragsplattform selbst übermittelt keine personenbezogenen Daten an Dritte. Die Weitergabe an Regierungen, Auszahlungsstellen oder andere Stellen erfolgt ausschließlich durch die jeweils zuständige Kreisverwaltungsbehörde im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben über die lokal betriebene Fachanwendung „VerAPro“. Die Plattform dient ausschließlich der digitalen Erfassung und Übermittlung der Antragsdaten an die zuständige KVB und nimmt an der weiteren Verarbeitung nicht teil.

Sonderfall: Datenanforderungen des Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration
Sollte das Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration im Rahmen seiner gesetzlichen Aufgaben oder Fachaufsicht Auswertungsdaten benötigen, erfolgt die Bereitstellung dieser Daten ausschließlich durch die jeweils zuständige Kreisverwaltungsbehörde. Eine Übermittlung personenbezogener Daten durch die Digitale Antragsplattform an das Staatsministerium erfolgt nur, wenn die Kreisverwaltungsbehörde hierzu eine ausdrückliche und rechtlich zulässige Weisung erteilt. Ohne eine solche Weisung übermittelt die Digitale Antragsplattform keine personenbezogenen Daten an Dritte.

Zu Art. 13 Abs. 1 lit. e DSGVO: Im Rahmen der Nutzung des Webportals erfolgt die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Auftragsverarbeiter ausschließlich im Auftrag und nach Weisung der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde. Verantwortlich im Sinne der DSGVO bleibt die jeweilige Kreisverwaltungsbehörde.

Neben den personenbezogenen Daten des Vereinsvorstandes werden zusätzlich Ausweis-Nummer, Lizenzart (Voll- oder Zusatzlizenz), Name des jeweiligen Trainings- und Übungsleiters gespeichert.

Soweit bei Berücksichtigung einer Lizenzaufteilung zwischen zwei Vereinen unterschiedliche Kreisverwaltungsbehörden örtlich zuständig sind, erfolgt der notwendige Abgleich der hierfür erforderlichen Daten ausschließlich zwischen den beteiligten Behörden. Die Digitale Antragsplattform führt keinen eigenen Datenaustausch zwischen Behörden durch.

Die im Rahmen des Antrags ermittelten Mitgliedereinheiten (ME) werden zusammen mit dem Vereinsnamen an die zuständigen Regierungen weitergeleitet. Für die Auszahlung der gewährten Fördermittel wird der Vereinsname zusammen mit den notwendigen Bankdaten an die Auszahlungsstelle (zuständige Staatsoberkasse bzw. Bankinstitut) weitergeleitet. Diese Weitergabe erfolgt nicht über die Digitale Antragsplattform, sondern ausschließlich durch die Kreisverwaltungsbehörden über „VerAPro“.

Hinweis zur Fachanwendung „VerAPro“: Diese Anwendung wird als Desktoplösung lokal bei den Kreisverwaltungsbehörden betrieben. Die dort gespeicherten personenbezogenen Daten werden ausschließlich durch die jeweilige Kreisverwaltungsbehörde verarbeitet. Über eine von der Kreisverwaltungsbehörde gesteuerte Schnittstelle (API) können ausgewählte Daten aus VerAPro an die Digitale Antragsplattform übertragen werden, um diese im Webportal anzuzeigen oder für die Antragstellung zu verwenden. Ein direkter Zugriff der Digitalen Antragsplattform auf die lokale VerAPro-Installation besteht nicht. Die Weitergabe personenbezogener Daten an Regierungen, Auszahlungsstellen oder das Staatsministerium erfolgt ausschließlich durch die Kreisverwaltungsbehörden aus VerAPro; die Digitale Antragsplattform ist daran nicht beteiligt.

7. Einwilligung zur Portalnutzung

Mit Einrichtung eines Nutzerkontos erhalten autorisierte Vertreter des Vereins Zugriff auf die eigenen Daten. Die Einwilligung bezieht sich ausschließlich auf die Nutzung des Webportals und kann jederzeit widerrufen werden. Ein Widerruf hat keine Auswirkungen auf die gesetzlich vorgeschriebene Verarbeitung durch die Kreisverwaltungsbehörde.

Mustertext für die Einwilligung:
Ich willige ein, dass meine Vereinsdaten im Rahmen der Portalnutzung verarbeitet und den autorisierten Nutzern meines Vereins zugänglich gemacht werden. Die Einwilligung bezieht sich ausschließlich auf die Nutzung des Webportals und kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Ein Widerruf hat keine Auswirkungen auf die gesetzlich vorgeschriebene Verarbeitung durch die Kreisverwaltungsbehörde.

8. Speicherdauer

Personenbezogene Antrags- und Vereinsdaten werden in der Digitalen Antragsplattform nur so lange gespeichert, wie dies für die Durchführung des jeweiligen Förderverfahrens erforderlich ist. Nach Abschluss der Antragsbearbeitung werden die Daten für einen Zeitraum von bis zu 12 Monaten archiviert, um den Vereinen die Nutzung ihrer Vorjahresdaten für die nächste Antragstellung zu ermöglichen. Nach Ablauf eines weiteren Jahres werden die archivierten Daten gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

Die langfristige Speicherung, Archivierung und Löschung der personenbezogenen Daten erfolgt ausschließlich in der bei den Kreisverwaltungsbehörden betriebenen Fachanwendung "VerAPro". Dort werden die Daten für die Dauer des Zuwendungsverfahrens und längstens bis zu 5 Jahren gespeichert. Trainings- und Übungsleiterdaten werden nach Ablauf von 4 Jahren anonymisiert, sofern keine Zuordnung zu einem Verein mehr erforderlich ist.

Nutzungs- und Protokolldaten des Webportals (z. B. Logins, technische Ereignisprotokolle) werden spätestens nach 12 Monaten gelöscht, sofern keine längeren gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen oder eine Aufbewahrung zur IT‑Sicherheit erforderlich ist.

9. Rechte der betroffenen Personen

  • Auskunft (Art. 15 DSGVO)
  • Berichtigung (Art. 16 DSGVO)
  • Löschung (Art. 17 DSGVO)
  • Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO)
  • Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO)
  • Widerspruch (Art. 21 DSGVO)

10. Widerruf der Einwilligung

Die Einwilligung zur Portalnutzung kann jederzeit widerrufen werden. Der Widerruf kann sowohl im angemeldeten Bereich der Digitalen Antragsplattform als auch direkt bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde erfolgen.

Stand der Datenschutzerklärung: 18. Januar 2026


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