- Kreisverwaltungsbehörden (Verarbeitung im Rahmen der gesetzlichen Aufgaben)
- Autorisierte Nutzer der jeweiligen Vereine (Zugriff auf eigene Vereinsdaten im Webportal)
- Auftragsverarbeiter (technischer Betrieb des Webportals durch HKSoftware - Hubert Kopold)
- Regierungen (Weiterleitung der Mitgliedereinheiten, Nr. 5.1.7.3 SportFöR)
- Auszahlungsstellen (zuständige Staatsoberkasse bzw. Bankinstitut)
Klarstellung zur Datenweitergabe:
Die Digitale Antragsplattform selbst übermittelt keine personenbezogenen Daten an Dritte.
Die Weitergabe an Regierungen, Auszahlungsstellen oder andere Stellen erfolgt ausschließlich durch die jeweils zuständige
Kreisverwaltungsbehörde im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben über die lokal betriebene Fachanwendung „VerAPro“.
Die Plattform dient ausschließlich der digitalen Erfassung und Übermittlung der Antragsdaten an die zuständige KVB
und nimmt an der weiteren Verarbeitung nicht teil.
Sonderfall: Datenanforderungen des Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration
Sollte das Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration im Rahmen seiner gesetzlichen Aufgaben oder Fachaufsicht
Auswertungsdaten benötigen, erfolgt die Bereitstellung dieser Daten ausschließlich durch die jeweils zuständige
Kreisverwaltungsbehörde.
Eine Übermittlung personenbezogener Daten durch die Digitale Antragsplattform an das Staatsministerium erfolgt nur,
wenn die Kreisverwaltungsbehörde hierzu eine ausdrückliche und rechtlich zulässige Weisung erteilt.
Ohne eine solche Weisung übermittelt die Digitale Antragsplattform keine personenbezogenen Daten an Dritte.
Zu Art. 13 Abs. 1 lit. e DSGVO:
Im Rahmen der Nutzung des Webportals erfolgt die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Auftragsverarbeiter
ausschließlich im Auftrag und nach Weisung der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde.
Verantwortlich im Sinne der DSGVO bleibt die jeweilige Kreisverwaltungsbehörde.
Neben den personenbezogenen Daten des Vereinsvorstandes werden zusätzlich Ausweis-Nummer, Lizenzart (Voll- oder Zusatzlizenz),
Name des jeweiligen Trainings- und Übungsleiters gespeichert.
Soweit bei Berücksichtigung einer Lizenzaufteilung zwischen zwei Vereinen unterschiedliche Kreisverwaltungsbehörden örtlich zuständig sind,
erfolgt der notwendige Abgleich der hierfür erforderlichen Daten ausschließlich zwischen den beteiligten Behörden.
Die Digitale Antragsplattform führt keinen eigenen Datenaustausch zwischen Behörden durch.
Die im Rahmen des Antrags ermittelten Mitgliedereinheiten (ME) werden zusammen mit dem Vereinsnamen an die zuständigen Regierungen weitergeleitet.
Für die Auszahlung der gewährten Fördermittel wird der Vereinsname zusammen mit den notwendigen Bankdaten an die Auszahlungsstelle
(zuständige Staatsoberkasse bzw. Bankinstitut) weitergeleitet.
Diese Weitergabe erfolgt nicht über die Digitale Antragsplattform, sondern ausschließlich durch die Kreisverwaltungsbehörden über „VerAPro“.
Hinweis zur Fachanwendung „VerAPro“:
Diese Anwendung wird als Desktoplösung lokal bei den Kreisverwaltungsbehörden betrieben.
Die dort gespeicherten personenbezogenen Daten werden ausschließlich durch die jeweilige Kreisverwaltungsbehörde verarbeitet.
Über eine von der Kreisverwaltungsbehörde gesteuerte Schnittstelle (API) können ausgewählte Daten aus VerAPro
an die Digitale Antragsplattform übertragen werden, um diese im Webportal anzuzeigen oder für die Antragstellung zu verwenden.
Ein direkter Zugriff der Digitalen Antragsplattform auf die lokale VerAPro-Installation besteht nicht.
Die Weitergabe personenbezogener Daten an Regierungen, Auszahlungsstellen oder das Staatsministerium erfolgt ausschließlich
durch die Kreisverwaltungsbehörden aus VerAPro; die Digitale Antragsplattform ist daran nicht beteiligt.